Verwaltungsrecht

„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare ….“ (dt. Sprichwort)

Wir vertreten, beraten & präventieren.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht

Trotz mannigfacher Digitalisierung in allen Belangen bleibt eines – und sei es nun nur oft nur noch virtuell – das Formular.

Gerade die COVID-19-Pandemie bzw. die dadurch geschaffenen unterschiedlichen (wirtschaftlichen) Hilfen machen deutlich, dass unser Behördenwesen ohne bestimmten Antrag keine Erledigungen durchzuführen vermag.

Das Verwaltungsrecht begleitet uns Bürger täglich, Geburtsurkunde, Reisepass, Führerschein, Zulassungsnachweis, Heiratsurkunde, Zeugnisse und Prüfungsnachweise, Sterbeurkunde, erst das jeweilige Dokument macht uns zumindest formal zu dem, was wir sind.

Im gewerblichen Bereich sind es Anträge zur Anmeldung eines Gewerbes oder einer Betriebsanlage, die Anmeldung einer Steuernummer, einer Sozialversicherungsnummer, eines Dienstgeberkontos oder Nachbarrechte in einem Bau- oder gewerberechtlichen Verfahren.

Jede Gemeinderechnung, jeder Baugenehmigung, jeder Steuerbescheid und jede Zahlungsaufforderung von Behörden sind verwaltungsrechtliche Akte.

Die viel versprochene Entbürokratisierung hat bis jetzt jedenfalls nicht stattgefunden, ich persönlich sehe in der Digitalisierung nur die Verschiebung des Papieraktes in virtuelle Ordner in einem globalen Rechnersystem.

Der Weg zu behördlichem Handeln ist nicht leichter geworden. Gerne beraten und unterstützen wir Sie in verwaltungsrechtlichen Fragen vor allem in gewerberechtlichen Angelegenheiten.

Das Verwaltungsstrafrecht

Zu schnell? Abgelenkt?

Eine Anonymverfügung, eine Strafverfügung oder -erkenntnis haben nicht immer ihre volle Richtigkeit.

Voraussichtlich wird gerade das neue „Raserpaket“ viele ansonsten disziplinierte Autofahrer beim Schnellfahren zum Verhängnis werden.  

Unser Anliegen ist es auch hier, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit in Behördenakten immer wieder zu überprüfen bzw. durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen.  Der Schutz von Menschen- und Grundrechten muss immer anwaltliche Priorität sein. 

Willkür und Missbrauch dürfen nie – auch nicht infolge von Routine oder Arbeitsüberlastung – einen Entscheidungsprozess prägen.

Beispiele aus dem Leistungsspektrum des Verwaltungsrechts & Verwaltungsstrafrechts:

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